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Recht des Straßenverkehrs 
28.11.2023

Bundesrat stoppt Reform von StVG und StVO

ESV-Redaktion Recht
Die von der Bundesregierung geplante Reform sollte auch die Einrichtung von Tempo 30 Zonen erleichtern (Foto: Gina Sanders / stock.adobe.com)
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts gestoppt. Die Reform sollte den Gemeinden unter anderem die Einführung von Tempo-30-Zonen, Spielstraßen oder von Bus- und Fahrradspuren erleichtern. Auch mehr Befugnisse beim Anwohnerparken waren vorgesehen.


Die Änderungen erreichten nach Anhörung der Ausschüsse nicht die notwendige absolute Mehrheit in der Länderkammer. Mit dem Verfehlen der Mehrheit entfiel auch die Grundlage für die Abstimmung zur Reform der StVO (TOP 11 b). 

Die Empfehlungen der einzelnen Ausschüsse

Der federführende Verkehrsausschuss, der Ausschuss für Innere Angelegenheiten sowie der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hatten dem Ländergremium empfohlen, der Reform nur mit Änderungen zuzustimmen. Die wesentlichen Beweggründe der Ausschüsse:
 
  • Verkehrsausschuss: Der federführende Verkehrsausschuss wünscht sich einige Änderungen bei der erleichterten Anordnung von streckenbezogenen Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften und Fußgängerüberwegen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des Ausschusses das Ziel der sogenannten „Vision Zero“ – das heißt keine Todesopfer oder Schwerverletzte im Straßenverkehr – ausdrücklich in die StVO aufgenommen werden. Weitere Änderungen betreffen die Zuständigkeiten für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Fahrbahnnutzung und das neue Verkehrszeichen zur Ausweisung von Ladezonen. Zwar begrüßt der Verkehrsausschuss grundsätzlich Änderungen zugunsten des Fußgängerverkehrs. Er fordert die Bundesregierung aber dazu auf, auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz zu berücksichtigen.
  • Ausschuss für Innere Angelegenheiten: Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten will für einzelne Kraftfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes Ausnahmen vom Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen einführen.
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Dieser Ausschuss meint, dass die Anordnungsgründe für Beschränkungen und Verbote von der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken erweitert werden müssen. 
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Weitere Kritik

Folgende Kritikpunkte wurden von mehreren Ausschüssen angebracht: 

  • Verhältnis der Regelungsziele untereinander: Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten bemängeln, dass die neuen Regelungsziele, wie Umwelt-, Klimaschutz sowie die geordnete städtebauliche Entwicklung dem Kernziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht eindeutig nachgeordnet werden.
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe: Darüber hinaus meinen beide Ausschüsse, dass die Änderungen neue unbestimmte Rechtsbegriffe einführen, die zeitnah zu klären sind, zum Beispiel über Ergänzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Um sich mit der Länderkammer doch noch zu einigen, können sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag nun den Vermittlungsausschuss anrufen. 

Quellen:
 


VRSdigital


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(ESV/bp)