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Meldungen

Verkehrsrecht 
22.04.2026

VG Köln: Aktuell keine Abschleppkosten für Parksünder in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
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In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
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Haftung bei Unfällen mit E-Scootern 
03.04.2026

Bundesregierung will Haftung für Halter und Fahrer von E-Scootern verschärfen

Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
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Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
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Parkplatzunfall 
10.03.2026

AG München: Grob verkehrsbehinderndes Parken kann zu Mitverschulden führen

Wie verteilt sich die Haftung, wenn ein Fahrzeug auf einer erkennbaren Durchfahrtsfläche zwischen zwei Parkgassen abgestellt wird und ein anderes Fahrzeug beim Rangieren dieses beschädigt? Diese Frage hat das AG München kürzlich entschieden.
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Wie verteilt sich die Haftung, wenn ein Fahrzeug auf einer erkennbaren Durchfahrtsfläche zwischen zwei Parkgassen abgestellt wird und ein anderes Fahrzeug beim Rangieren dieses beschädigt? Diese Frage hat das AG München kürzlich entschieden.
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