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Meldungen

Haftung für Schaden an Motorhaube durch Hundeattacke 
30.04.2026

Paketzusteller auf Auto geflüchtet: Hundehalter scheitert mit Schadenersatzklage vor dem AG München

Ein Paketzusteller rettet sich vor heranstürmenden und bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter des Autos – dem auch die Hunde gehören – verlangt fast 3.000 EUR Schadenersatz, weil der Zusteller bei seinem Sprung die Motorhaube des Sportwagens beschädigt haben soll. Doch das AG München weist die Klage ab. Das Gericht zweifelt nicht nur an der Ursache der Schäden, sondern sieht vor allem den Hundehalter selbst in der Verantwortung.
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Ein Paketzusteller rettet sich vor heranstürmenden und bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter des Autos – dem auch die Hunde gehören – verlangt fast 3.000 EUR Schadenersatz, weil der Zusteller bei seinem Sprung die Motorhaube des Sportwagens beschädigt haben soll. Doch das AG München weist die Klage ab. Das Gericht zweifelt nicht nur an der Ursache der Schäden, sondern sieht vor allem den Hundehalter selbst in der Verantwortung.
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Verkehrsrecht 
24.04.2026

VG Köln: Aktuell keine Abschleppkosten für Parksünder in NRW

In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
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In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
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Haftung bei Unfällen mit E-Scootern 
03.04.2026

Bundesregierung will Haftung für Halter und Fahrer von E-Scootern verschärfen

Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
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Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
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