Ein Schneeball auf der Windschutzscheibe, eine Vollbremsung, ein Auffahrunfall auf glatter Fahrbahn – und am Ende bleibt die Auffahrende auf einem Großteil ihres eigenen Schadens sitzen. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat entschieden, dass weder Glätte noch das überraschende Bremsen der Vorausfahrenden den Auffahrenden entlasten. Nur der Schneeballwerfer selbst muss mitzahlen – allerdings auch nur zur Hälfte.
Ein Schneeball auf der Windschutzscheibe, eine Vollbremsung, ein Auffahrunfall auf glatter Fahrbahn – und am Ende bleibt die Auffahrende auf einem Großteil ihres eigenen Schadens sitzen. Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) in Saarbrücken hat entschieden, dass weder Glätte noch das überraschende Bremsen der Vorausfahrenden den Auffahrenden entlasten. Nur der Schneeballwerfer selbst muss mitzahlen – allerdings auch nur zur Hälfte.
Ein Paketzusteller rettet sich vor heranstürmenden und bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter des Autos – dem auch die Hunde gehören – verlangt fast 3.000 EUR Schadenersatz, weil der Zusteller bei seinem Sprung die Motorhaube des Sportwagens beschädigt haben soll. Doch das AG München weist die Klage ab. Das Gericht zweifelt nicht nur an der Ursache der Schäden, sondern sieht vor allem den Hundehalter selbst in der Verantwortung.
Ein Paketzusteller rettet sich vor heranstürmenden und bellenden Hunden auf die Motorhaube eines Porsche Cayenne. Der Halter des Autos – dem auch die Hunde gehören – verlangt fast 3.000 EUR Schadenersatz, weil der Zusteller bei seinem Sprung die Motorhaube des Sportwagens beschädigt haben soll. Doch das AG München weist die Klage ab. Das Gericht zweifelt nicht nur an der Ursache der Schäden, sondern sieht vor allem den Hundehalter selbst in der Verantwortung.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
In Nordrhein-Westfalen (NRW) dürfen Behörden vorerst keine Abschleppkosten erheben. Das VG Köln entschied in zwei Parallelverfahren, dass es dafür an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlt. Grund ist der zu frühe Erlass einer neuen Gebührenverordnung durch die Landesregierung NRW. Aktuellen Medienberichten zufolge soll die Landesregierung den Formmagel jedoch mittlerweile durch einen aktuellen Kabinettsbeschluss geheilt haben (siehe unten unter Update).
Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
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