Die „Mohrenstraße“ in Berlin-Mitte ist – nach mancher Verwirrung – schließlich doch noch am 23.08.2025 feierlich in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannt worden. Grundlage dafür war ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom Vortag in drei Parallelverfahren.
Die „Mohrenstraße“ in Berlin-Mitte ist – nach mancher Verwirrung – schließlich doch noch am 23.08.2025 feierlich in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannt worden. Grundlage dafür war ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom Vortag in drei Parallelverfahren.
Der BGH hat klargestellt, dass – entgegen der Auffassung der Vorinstanzen – eine Beschaffenheitsangabe vorliegt, wenn der Verkäufer beim Verkauf seines Oldtimers den Zustand seines Fahrzeugs mit einer Note bewertet.
Der BGH hat klargestellt, dass – entgegen der Auffassung der Vorinstanzen – eine Beschaffenheitsangabe vorliegt, wenn der Verkäufer beim Verkauf seines Oldtimers den Zustand seines Fahrzeugs mit einer Note bewertet.
Der Name „Mohrenstraße“ im Bezirk Berlin-Mitte erhitzt die Gemüter schon lange. Nachdem das Bezirksamt die Straße in die „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannte, hatte eine Klage hiergegen vor dem VG Berlin keinen Erfolg. Nun musste das OVG Berlin-Brandenburg über die Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil entscheiden.
Der Name „Mohrenstraße“ im Bezirk Berlin-Mitte erhitzt die Gemüter schon lange. Nachdem das Bezirksamt die Straße in die „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannte, hatte eine Klage hiergegen vor dem VG Berlin keinen Erfolg. Nun musste das OVG Berlin-Brandenburg über die Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil entscheiden.
Darf die Erlaubnisbehörde Verkehrsteilnehmern im Einzelfall auch das Führen von Mofas im Straßenverkehr verbieten, wenn die Teilnehmer damit mehrfach durch ihre alkoholbedingte Fahrweise aufgefallen sind? Diese Frage hat das OVG Saarlouis vor Kurzem beschäftigt.
Darf die Erlaubnisbehörde Verkehrsteilnehmern im Einzelfall auch das Führen von Mofas im Straßenverkehr verbieten, wenn die Teilnehmer damit mehrfach durch ihre alkoholbedingte Fahrweise aufgefallen sind? Diese Frage hat das OVG Saarlouis vor Kurzem beschäftigt.
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