Bundesrat stoppt Reform von StVG und StVO

Die Empfehlungen der einzelnen Ausschüsse
- Verkehrsausschuss: Der federführende Verkehrsausschuss wünscht sich einige Änderungen bei der erleichterten Anordnung von streckenbezogenen Tempo 30-Zonen innerhalb geschlossener Ortschaften und Fußgängerüberwegen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des Ausschusses das Ziel der sogenannten „Vision Zero“ – das heißt keine Todesopfer oder Schwerverletzte im Straßenverkehr – ausdrücklich in die StVO aufgenommen werden. Weitere Änderungen betreffen die Zuständigkeiten für Ausnahmegenehmigungen vom Verbot der Fahrbahnnutzung und das neue Verkehrszeichen zur Ausweisung von Ladezonen. Zwar begrüßt der Verkehrsausschuss grundsätzlich Änderungen zugunsten des Fußgängerverkehrs. Er fordert die Bundesregierung aber dazu auf, auch die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Fußverkehrspolitik der Verkehrsministerkonferenz zu berücksichtigen.
- Ausschuss für Innere Angelegenheiten: Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten will für einzelne Kraftfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes Ausnahmen vom Abschaltverbot von Notbremsassistenzsystemen einführen.
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Dieser Ausschuss meint, dass die Anordnungsgründe für Beschränkungen und Verbote von der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken erweitert werden müssen.
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Weitere Kritik
- Verhältnis der Regelungsziele untereinander: Der federführende Verkehrsausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten bemängeln, dass die neuen Regelungsziele, wie Umwelt-, Klimaschutz sowie die geordnete städtebauliche Entwicklung dem Kernziel der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht eindeutig nachgeordnet werden.
- Unbestimmte Rechtsbegriffe: Darüber hinaus meinen beide Ausschüsse, dass die Änderungen neue unbestimmte Rechtsbegriffe einführen, die zeitnah zu klären sind, zum Beispiel über Ergänzungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Quellen:
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(ESV/bp)