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Reiserecht 
12.10.2015

Flugbeförderung: Welche Rechte hat der Flugkapitän an Bord?

ESV-Redaktion Recht
Störende Passagiere über den Wolken: Was darf die Bordbesatzung tun? (Foto: ALDECAstudio/Fotolia.com)
Flugkapitän und Bordpersonal haben weitreichende Befugnisse in der Luft. Aber dürfen Fluggäste auch von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden? Über die Rechte an Bord schreibt Rechtsanwalt Paul Degott in einem Beitrag für die Zeitschrift SRTour.

Lautstarke Streitereien alkoholisierter Fluggäste oder das Rauchen trotz Rauchverbots auf der Flugzeugtoilette – auf störende Passagiere muss die Flugbesatzung reagieren. Aber welche Maßnahmen sind legitim – und wann wird die Grenze des Vertretbaren überschritten? Darf der störende Fluggast – als ultima ratio – von der Weiterbeförderung ausgeschlossen werden? Rechtsanwalt Paul Degott erklärt in einem Beitrag der Zeitschrift SRTour, wie weitreichend die Befugnisse der Bordbesatzung sind – und auf welchen rechtlichen Grundlagen sie beruhen.

Weiterflug verweigert – Klage auf Schadensersatz

Grundsätzlich haben Passagiere an Bord den Anweisungen der Besatzung Folge zu leisten. Denn der Pilot übe luftpolizeiliche Hoheitsgewalt aus, so ein Urteil des Amtsgerichts Berlin Wedding (Az: 18 C 181/13). Ein Passagier hatte im Flugzeug eigenmächtig den Sitzplatz gewechselt. Zunächst untersagten ihm die Flugbegleiterinnen aus einer im Duty-free-Shop gekauften Wodkaflasche zu trinken. Als sich der Mann widersetzte, nahmen sie ihm die Flasche kurzerhand weg. Am Flughafen in Riga, wo die Maschine zwischenlandete, benachrichtigte der Flugkapitän die Polizei. Der Mann verpasste aufgrund der polizeilichen Festellung seinen Weiterflug nach Tel Aviv. Er verklagte wegen des verpassten Fluges das Luftfahrtunternehmen auf Schadensersatz. Das Gericht wies die Klage ab und verwies auf die Rechte der Bordbesatzung.


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Wo liegen die rechtlichen Grundlagen?

Der Flugkapitän darf zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung an Bord, alle verhältnismäßig notwendigen Maßnahmen erlassen, schreibt Rechtsanwalt Degott in seinem Beitrag für die SRTour. Dazu gehöre beispielsweise auch, den Fluggast aufzufordern, sich anzugurten, oder ungehörige Bemerkungen bei der Sicherheitskontrolle zu unterlassen.

Die rechtlichen Grundlagen lägen in den Polizeigesetzen der Länder, vor allem aber im Luftsicherheitsgesetz (vgl. bspw. § 12 LuftSiG). Nach den ABB Flugpassage – den Beförderungsbedingungen der Luftfahrtunternehmen – stehe den Unternehmen auch ein Leistungsverweigerungsrecht zu, wenn der Fluggast zu einer Gefahr für sich, für andere Fluggäste oder für die Bordbesatzung werde, so Degott.

Inwieweit die Besatzung bei der Ausübung der Bordgewalt ein Ermessen zusteht – und wann der betroffene Fluggast den Flugpreis mindern oder Schadensersatzansprüche gegen die Fluggesellschaft geltend machen kann, lesen Sie im Beitrag Bordgewalt des Flughafenkapitäns – Voraussetzungen und Grenzen, in der aktuellen Ausgabe (09/15) der SRTour – Steuer- und RechtsBrief Touristik. (ESV/akb)

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Literaturhinweise zum Thema

Beiträge über die steuerlichen- und rechtlichen Besonderheiten in der Touristik enthält die Zeitschrift SRTour – Steuer- und RechtsBrief Touristik. Auch als eJournal erhältlich.

Über die zahlreichen Gesetze und Verordnungen zur Personenbeförderung informiert der Kommentar Personenbeförderungsrecht, begründet von Dr. Helmuth Bidinger, forgeführt von Dr. Rita Bidinger.