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Überblick Verkehrsrecht 
13.03.2019

Neue Entwicklungen im Verkehrsrecht

ESV-Redaktion Recht
Die Gerichte haben in vielen verkehrsrechtlichen Bereichen wichtige Entscheidungen getroffen (Foto: Wellnhofer Designs/Fotolia.com)
Das BVerfG hebt Regelungen zum automatisierten Kennzeichen-Abgleich auf. Neuigkeiten gibt es auch zur Frage, wann Autoraser einen Mord begehen. Auch die Fahreignung, die Handynutzung am Steuer oder die Räum- und Streupflicht hat die Gerichte beschäftigt.

Datenschutz im Straßenverkehr

Automatisierte Verkehrskontrollen durch die Polizei beschäftigen die Gerichte schon länger. Bereits 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entsprechende landesrechtliche Regelungen in Hessen und Schleswig-Holstein als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewertet (Urteil des BVerfG vom 11.03.2018 – AZ:  BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07). Nun mussten die obersten Verfassungshüter erneut über diese Frage entscheiden. Diesmal ging es um Regelungen aus Bayern, Baden-Württemberg und erneut aus Hessen: 

Automatisierte Kennzeichenkontrolle 13.02.2019
Warum das BVerfG bei automatisierten KFZ-Kennzeichenkontrollen auf die Bremse tritt
Beim automatisierten Kennzeichen-Abgleich werden die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos erfasst. Unumstritten ist dieser Abgleich jedoch nicht. Auch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat bei dieser Art der Massenkontrolle jetzt auf die Bremse getreten. mehr …

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Handy am Steuer

Auch nach der Neuregelung der Frage, ob und wann der Griff eines Autofahrers während der Fahrt zum Handy verboten ist, herrscht keineswegs Rechtssicherheit. Dies zeigt ein aktuelles Beispiel des Oberlandesgerichts (OLG) Celle: 

Handy am Steuer

04.03.2019

OLG Celle: Mobiltelefon darf am Steuer gehalten werden
Wieder beschäftigte sich ein Oberlandesgericht mit der Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Diesmal zur Frage: Ist schon das bloße Aufnehmen eines Handys nach dem neuen §§ 23 Absatz 1a StVO verboten? Die Entscheidung des OLG Celle überrascht angesichts der bisherigen Tendenz der Rechtsprechung. mehr …

Autoraser und Strafrecht

BGH: Revision des Angeklagten im Hamburger „Autoraser-Fall“ erfolglos
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Hamburg – unter anderem wegen zweifachen versuchten Mordes – als unbegründet verworfen. Der alkoholisierte Angeklagte war am frühen Morgen des 04.05.2017 mit einem gestohlenen Taxi in der Hamburger Innenstadt von der Straße „An der Alster“ in die Straße „Ferdinandstor“ vor der Polizei geflohen. Dabei fur er bewusst auf die dreispurige Gegenfahrbahn. Den kurvigen Streckenabschnitt – der baulich von der übrigen Fahrbahn getrennt war – befuhr er mit bis zu 155 km/h. Bei Kollisionen mit dem Fahrbahnkantstein und einer Verkehrsinsel verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte mit etwa 130 km/h frontal auf ein entgegenkommenden Taxi. Einer der Taxiinsassen starb noch am Unfallort. Zwei weitere Personen wurden schwer verletzt. 

Da der Angeklgte während der Verfolgung die Gefahren für den Verkehr immer weiter gesteigert hatte, nahm das LG bedingten Tötungsvorsatz an. Zu Recht, wie der 4. Strafsenat des BGH befand: 
  • Entkommen wichtiger als Überleben: Danach hatte die Vorinstanz fehlerfrei angenommen, dass dem Angeklagten die Chance auf ein Entkommen wichtiger war als das sichere Überleben.
  • Verdeckungsabsicht: Dies stellt nach Auffassung des Senats das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nicht in Frage.
Damit ist die Enscheidung des LG Hamburg rechtskräftig.

Quelle: PM des BGH vom 01.03.2019 zum Beschluss vom 16.01.2019 – 4 StR 345/18


LG Hannover: Acht Jahre Jugendstrafe gegen Autoraser wegen Mordes 
Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts (LG) Hannover hat einen 18-jährigen Autoraser unter anderem wegen Mordes in zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Der junge Angeklagte war mit einem gestohlenen Mercedes SLK bei hoher Geschwindigkeit durch die Einkaufsmeile in Hannover gerast. Dabei erfasste er einen 82-jährigen Mann, der an seinen Verletzungen starb. Im Prozess gab der Angeklagte an, dass er sich wegen übermäßigem Alkoholgenusses nur noch bruchstückhaft an die Tat erinnern könne. Die Verteidigung bezweifelte den Tötungsvorsatz und beantragte, den jungen Mann nur wegen fahrlässiger Tötung zu einem Dauerarrest zu verurteilen.

Den Anträgen der Verteidigung folgte die Jugendkammer nicht. Die Kammer meinte, der Angeklagte wollte nicht bei seinem PKW-Diebstahl erwischt werden. Somit habe er vorsätzlich und mit Verdeckungsabsicht gehandelt. Aus dem Ablauf der Tat schloss die Kammer, dass der Angeklagte die Konsequenzen seines Tuns noch überblicken konnte. Auf ein Anhaltezeichen einer Polizeistreife regierte er zwar zunächst adäquat, weil er rechts geblinkt und angehalten hatte. Später beschleunigte der Angeklagte jedoch stark und kollidierte bei mindestens 59 km/h mit dem Opfer in der Fußgängerzone, wo sich erkennbar und ganz offensichtlich Passanten aufhielten.

Quelle: PM des LG Hannover vom 07.01.2019 ohne AZ sowie zahlreiche Medienberichte unter Berufung auf dpa

Führerschein und Fahreignung

Zweifel an Fahreignung aufgrund hausärztlicher Mitteilung 21.01.2019
BayVGH zu den Voraussetzungen eines Gutachtens zur Fahreignung
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Hinweise auf erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen eines Führerscheininhabers, kann sie diesen auffordern, seine Fahreignung durch ein ärztliches Gutachten nachzuweisen. Entsprechende Hinweise können auch Hausärzte liefern. Doch wie konkret müssen diese Anhaltpunkte sein? Aufschluss hierüber gibt ein Beschluss des BayVGH. mehr …

Neues zur Räum-und Streupflicht

Streupflicht von Gemeinden 09.01.2019
LG München II: Keine Streupflicht der Gemeinde bei Dauerschneefall
Obliegt einer Gemeinde im Winter die Streupflicht, haftet sie grundsätzlich auch für Unfälle aufgrund entsprechender Pflichtverletzungen. Mit den Grenzen dieser Pflicht und mit der Frage, inwieweit diese auch bei Dauerschneefall gilt, hat sich das Landgericht (LG) München II aktuell beschäftigt. mehr …
AG Augsburg schränkt Räum- und Streupflicht auf Parkplätzen ein    
Wer einen erkennbar nicht gestreuten und geräumten Weg bei Glätte benutzt, riskiert seinen Anspruch auf Schmerzensgeld, falls er dabei stürzt. Dies ergibt sich aus einer rechtskräftigen Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Augsburg. Geklagt hatte eine Postzustellerin, die im Januar 2017 mit ihrem eBike den Parkplatz des Beklagten befuhr, um Post auszuliefern. Die Klägerin stürzte auf dem Parkplatz und verletzte sich am Steißbein, am Becken und am Knie. Darüber hinaus war die Klägerin vier Wochen arbeitsunfähig. An dem Tag herrschte Winterwetter und der Parkplatz war erkennbar glatt und nicht vollständig geräumt.

Ihren Anspruch auf ein Schmerzensgeld stützte die Klägerin auf die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Beklagten weil der Parkplatz weder geräumt noch gestreut wäre. Das AG meinte jedoch, dass der Beklagte nicht den gesamten Parkplatz hätte räumen müssen. Dem Richterspruch zufolge ist es ist ausreichend, den Zugang zu den abgestellten Fahrzeugen zu sichern. Der Parkplatz sei nicht vollständig vereist gewesen und es wären sichere Wege zu den Fahrzeugen vorhanden, die auch die Klägerin hätte benutzen müssen, so das AG.

Quelle: PM des AG Augsburg vom 08.01.2019 zum Urteil vom 05.09.2018 – AZ: 74 C 1611/18
VRSdigital - Herausgeber: Volker Weigelt

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(ESV/bp)