BGH: Zweites Urteil im Prozess um Autoraser von Moers aufgehoben

Auf einer auf einer fast geraden, zweispurigen Vorfahrtstraße beschleunigten sie ihre Fahrzeuge maximal. Dabei erreichte der Angeklagte, der auf der Gegenfahrspur fuhr, mit seinem 600 PS-Boliden schnell eine Geschwindigkeit von 157 km/h. Im gleichen Augenblick bog die spätere Geschädigte mit ihrem Fahrzeug von einer Seitenstraße von links auf die vorfahrtsberechtigte Fahrbahn ein, die die beiden Raser befuhren. Hierbei krachte der Angeklagte trotz Vollbremsung und sofortigem Ausweichmanöver mit noch etwa 105 km/h auf das Fahrzeug der Geschädigten. Die Mutter zweier Kinder verletzte sich dabei schwer und starb später im Krankenhaus.
Das LG Kleve verurteilte den Angeklagten zunächst wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Hiergegen zog der Angeklagte mit einer Revision zum BGH. Dieser hob das Urteil auf und verwies die Sache an die Ausgangsinstanz zurück. Aus der Verteilung wegen Mordes wurde dann eine Verurteilung wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge. Das neue Strafmaß: Freiheitsstrafe von vier Jahren mit Fahrerlaubnissperre (Urteil vom 07.06.2021; 150 Ks – 507 Js 281/19 – 1/21).
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
BGH: Beweiswürdigung des LG Kleve widersprüchlich
- Das LG war zwar davon überzeugt, dass der ortskundige Angeklagte die objektiv hohe Gefahr, die von seinem Fahrverhalten ausging, erkannt hatte.
- Dennoch könnte der Angeklagte dem LG Kleve zufolge darauf vertraut haben, dass es nicht zu einer Kollision mit Fahrzeugen des Querverkehrs kommen werde, weil der Querverkehr sein äußerst riskantes Verhalten „grundsätzlich, wenn auch eingeschränkt“ erkennen und sich darauf einstellen könnte.
![]() |
Die Verkehrsrechts-Sammlung (VRS) ist jeden Monat Ihre direkteste Route zu sorgfältig ausgewählter verkehrsrechtlicher Rechtsprechung und relevanten Fach- und Branchennews. |
Verlagsprogramm | Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht |
Auch interessant | 14.04.2025 |
BGH bestätigt zweites Autoraser-Urteil des LG Hannover | |
![]() |
Ein illegales Straßenrennen zwischen zwei Fremden endete tödlich. In den anschließenden Strafverfahren war die Frage umstritten, ob die Angeklagten „nur“ an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge teilnahmen – der Gesetzgeber hat diesen Tatbestand im Jahr 2017 eingeführt – oder ob sie gar einen Mord mit bedingtem Vorsatz begingen. Nachdem der BGH das erste Urteil des LG Hannover aufgehoben und dorthin zurückverwiesen hatte, landete die Sache zum zweiten Mal beim BGH. mehr … |
(ESV/bp)