Vor abgesenkten Bordsteinen gilt: eingeschränktes Haltverbot. Die Länge der Absenkung ist dabei nicht entscheidend. Das beschloss nun das Kammergericht Berlin und widersprach damit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Köln. mehr …
Vor abgesenkten Bordsteinen gilt: eingeschränktes Haltverbot. Die Länge der Absenkung ist dabei nicht entscheidend. Das beschloss nun das Kammergericht Berlin und widersprach damit der bisherigen Rechtsprechung des OLG Köln. mehr …
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.