Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Nicht nur die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt stetig zu. Auch die Zahl von dritten Personen, die durch solche Unfälle geschädigt werden und die bei der Schadensregulierung oft leer ausgehen, wächst. Nach dem Willen der Bundesregierung soll daher bei E-Scootern die Halterhaftung und die Fahrerhaftung verschärft werden. Hierzu hat das Kabinett am 18. März 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Wie verteilt sich die Haftung, wenn ein Fahrzeug auf einer erkennbaren Durchfahrtsfläche zwischen zwei Parkgassen abgestellt wird und ein anderes Fahrzeug beim Rangieren dieses beschädigt? Diese Frage hat das AG München kürzlich entschieden.
Wie verteilt sich die Haftung, wenn ein Fahrzeug auf einer erkennbaren Durchfahrtsfläche zwischen zwei Parkgassen abgestellt wird und ein anderes Fahrzeug beim Rangieren dieses beschädigt? Diese Frage hat das AG München kürzlich entschieden.
Wann ist die absolute Fahruntüchtigkeit eines unfallbeteiligten Fahrers bei der Bewertung eines Verkehrsunfalls zu berücksichtigen? Muss sich eine Beifahrerin die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers im Rahmen eines Mitverschuldens anrechnen lassen, wenn sie bei einem Unfall verletzt wird? Mit diesen Fragen hat sich das Schleswig-Holsteinische OLG (OLG Schleswig) aktuell befasst.
Wann ist die absolute Fahruntüchtigkeit eines unfallbeteiligten Fahrers bei der Bewertung eines Verkehrsunfalls zu berücksichtigen? Muss sich eine Beifahrerin die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Fahrers im Rahmen eines Mitverschuldens anrechnen lassen, wenn sie bei einem Unfall verletzt wird? Mit diesen Fragen hat sich das Schleswig-Holsteinische OLG (OLG Schleswig) aktuell befasst.
Realisiert sich bei einer Kollision zwischen dem Sozius auf einem Motorrad und einem tieffliegenden Fasan noch die typische Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges? Oder liegt in einem solchen Fall höhere Gewalt vor, für die die Halterhaftung nicht greift? Diese Frage hat das OLG Oldenburg aktuell entschieden.
Realisiert sich bei einer Kollision zwischen dem Sozius auf einem Motorrad und einem tieffliegenden Fasan noch die typische Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges? Oder liegt in einem solchen Fall höhere Gewalt vor, für die die Halterhaftung nicht greift? Diese Frage hat das OLG Oldenburg aktuell entschieden.
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