Die Verletzung von Vertragspflichten kann Schadenersatzansprüche der Gegenseite auslösen. Zu den Schadenpositionen gehört prinzipiell auch der Ersatz der gegnerischen Rechtsanwaltskosten. Wer meint, einen solchen Anspruch zu haben, sollte seinen Anwalt aber nicht zu früh einschalten, wie ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des AG München zeigt.
Die Verletzung von Vertragspflichten kann Schadenersatzansprüche der Gegenseite auslösen. Zu den Schadenpositionen gehört prinzipiell auch der Ersatz der gegnerischen Rechtsanwaltskosten. Wer meint, einen solchen Anspruch zu haben, sollte seinen Anwalt aber nicht zu früh einschalten, wie ein inzwischen rechtskräftiges Urteil des AG München zeigt.
Darf man am Steuer eine E-Zigarette über ein Touch-Display bedienen? Oder ist dies der Nutzung eines Handys gleichzusetzen – mit einem Bußgeld als Folge? Über diese Fragen hat das OLG Köln in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Darf man am Steuer eine E-Zigarette über ein Touch-Display bedienen? Oder ist dies der Nutzung eines Handys gleichzusetzen – mit einem Bußgeld als Folge? Über diese Fragen hat das OLG Köln in einem aktuellen Beschluss entschieden.
Fußgängerampeln, die nicht nur das klassische Ampelmännchen, sondern auch Pärchen in unterschiedlichen Konstellationen (Mann-Frau, Frau-Frau, Mann-Mann) zeigen, sind inzwischen weit verbreitet. Nun musste das VG Hannover über eine Klage entscheiden, die sich gegen die Darstellungen gleichgeschlechtlicher Paare gerichtet hat.
Fußgängerampeln, die nicht nur das klassische Ampelmännchen, sondern auch Pärchen in unterschiedlichen Konstellationen (Mann-Frau, Frau-Frau, Mann-Mann) zeigen, sind inzwischen weit verbreitet. Nun musste das VG Hannover über eine Klage entscheiden, die sich gegen die Darstellungen gleichgeschlechtlicher Paare gerichtet hat.
Die „Mohrenstraße“ in Berlin-Mitte ist – nach mancher Verwirrung – schließlich doch noch am 23.08.2025 feierlich in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannt worden. Grundlage dafür war ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom Vortag in drei Parallelverfahren.
Die „Mohrenstraße“ in Berlin-Mitte ist – nach mancher Verwirrung – schließlich doch noch am 23.08.2025 feierlich in „Anton-Wilhelm-Amo-Straße“ umbenannt worden. Grundlage dafür war ein Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom Vortag in drei Parallelverfahren.
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