Pop-up-Radwege sind provisorische Radfahrstreifen, die in Gefahren- oder Krisensituationen im Straßenverkehr schnell mehr Platz für Radfahrer schaffen und damit für mehr Sicherheit sorgen sollen. Vor allem seit Corona setzen einige Großstädte – allen voran Berlin – auf solche Radwege. Nun hat das VG Berlin diesem Konzept zumindest einen Dämpfer erteilt.
Pop-up-Radwege sind provisorische Radfahrstreifen, die in Gefahren- oder Krisensituationen im Straßenverkehr schnell mehr Platz für Radfahrer schaffen und damit für mehr Sicherheit sorgen sollen. Vor allem seit Corona setzen einige Großstädte – allen voran Berlin – auf solche Radwege. Nun hat das VG Berlin diesem Konzept zumindest einen Dämpfer erteilt.
Am 25.5.2020 entschied der BGH, dass VW Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware prinzipiell arglistig getäuscht hat. Nach einigen weiteren Entscheidungen zu diesem Themenkomplex stellt der BGH nun klar, dass VW nicht stets Schadenersatz in vollem Umfang leisten muss. Nachfolgend finden Sie dazu einige Fallgruppen.
Am 25.5.2020 entschied der BGH, dass VW Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware prinzipiell arglistig getäuscht hat. Nach einigen weiteren Entscheidungen zu diesem Themenkomplex stellt der BGH nun klar, dass VW nicht stets Schadenersatz in vollem Umfang leisten muss. Nachfolgend finden Sie dazu einige Fallgruppen.
Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.