Seit geraumer Zeit lassen Gemeinden den beweglichen Verkehr auch durch private Unternehmen überwachen. Somit ergehen bei Geschwindigkeitsverstößen Bußgeldbescheide, die auf Messungen von Privatpersonen basieren. Diese Praxis hat nun das OLG Frankfurt beanstandet – möglicherweise mit weitreichenden Konsequenzen. mehr …
Seit geraumer Zeit lassen Gemeinden den beweglichen Verkehr auch durch private Unternehmen überwachen. Somit ergehen bei Geschwindigkeitsverstößen Bußgeldbescheide, die auf Messungen von Privatpersonen basieren. Diese Praxis hat nun das OLG Frankfurt beanstandet – möglicherweise mit weitreichenden Konsequenzen. mehr …
Hat VW die Käufer im Diesel-Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt? Nachdem wohl die Mehrheit der Obergerichte dies seit geraumer Zeit annimmt, überlegt jetzt auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig – das diese Frage bisher verneint hatte – ob der Fahrzeughersteller die Käufer bewusst getäuscht hat. mehr …
Hat VW die Käufer im Diesel-Abgasskandal vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt? Nachdem wohl die Mehrheit der Obergerichte dies seit geraumer Zeit annimmt, überlegt jetzt auch das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig – das diese Frage bisher verneint hatte – ob der Fahrzeughersteller die Käufer bewusst getäuscht hat. mehr …
Elektronisches Gerät nach § 23 Absatz 1a Satz 2 StVO
Handys am Steuer sind verboten. Aber gilt dieses Verbot auch für Taschenrechner? Die Gerichte sind sich in dieser Frage nicht einig, wie eine jüngere Entscheidung des OLG Hamm zeigt. mehr …
Handys am Steuer sind verboten. Aber gilt dieses Verbot auch für Taschenrechner? Die Gerichte sind sich in dieser Frage nicht einig, wie eine jüngere Entscheidung des OLG Hamm zeigt. mehr …
Die Zahl der Fälle, in denen Kfz-Halter das blaue Europakennzeichen mit einer „Reichsflagge“ oder einem „Preußenadler“ überkleben, bleibt stabil. Nachdem das Amtsgericht Altenburg hierin kein strafbares Verhalten sieht, hat sich auch das OLG München dazu geäußert.
Die Zahl der Fälle, in denen Kfz-Halter das blaue Europakennzeichen mit einer „Reichsflagge“ oder einem „Preußenadler“ überkleben, bleibt stabil. Nachdem das Amtsgericht Altenburg hierin kein strafbares Verhalten sieht, hat sich auch das OLG München dazu geäußert.
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