Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm von 2016 hat erneut das LG Berlin beschäftigt. Zwar wurde einer der beiden Fahrer, die an dem damaligen illegalen Rennen beteiligt waren, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Im Verfahren gegen den zweiten Beteiligten musste das LG Berlin nun aber zum dritten Mal entscheiden.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm von 2016 hat erneut das LG Berlin beschäftigt. Zwar wurde einer der beiden Fahrer, die an dem damaligen illegalen Rennen beteiligt waren, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Im Verfahren gegen den zweiten Beteiligten musste das LG Berlin nun aber zum dritten Mal entscheiden.
Nach den zunächst vielversprechenden Klagen gegen VW wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware folgten seit Mitte 2020 vermehrt weniger erfolgreiche Verfahren. In dem nun entschiedenen Fall wiesen die Karlsruher Richter die Klage eines Käufers ab, der diese erst 2019 erhob.
Nach den zunächst vielversprechenden Klagen gegen VW wegen manipulierter Motorsteuerungssoftware folgten seit Mitte 2020 vermehrt weniger erfolgreiche Verfahren. In dem nun entschiedenen Fall wiesen die Karlsruher Richter die Klage eines Käufers ab, der diese erst 2019 erhob.
Das Rechtsstaatsprinzip fordert unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht. Doch wie weit reicht dieses Prinzip? Kann sich daraus auch ein Recht auf Zugang zu Informationen ergeben, die nicht Bestandteil einer Akte sind? Und gilt dies dann auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren? Hierüber hat das BVerfG kürzlich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entschieden.
Das Rechtsstaatsprinzip fordert unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht. Doch wie weit reicht dieses Prinzip? Kann sich daraus auch ein Recht auf Zugang zu Informationen ergeben, die nicht Bestandteil einer Akte sind? Und gilt dies dann auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren? Hierüber hat das BVerfG kürzlich im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde entschieden.
Im Mai 2020 entschied der BGH, dass VW die Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware arglistig getäuscht hat. Weitere BGH-Entscheidungen stellten klar, dass sich der Käufer bei seinen Schadenersatzansprüchen die Nutzung des betreffenden Fahrzeugs anrechnen lassen muss. In dem aktuellen BGH-Verfahren ging es um Kauf eines Audi nach Bekanntwerden des Abgasskandals.
Im Mai 2020 entschied der BGH, dass VW die Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware arglistig getäuscht hat. Weitere BGH-Entscheidungen stellten klar, dass sich der Käufer bei seinen Schadenersatzansprüchen die Nutzung des betreffenden Fahrzeugs anrechnen lassen muss. In dem aktuellen BGH-Verfahren ging es um Kauf eines Audi nach Bekanntwerden des Abgasskandals.
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