Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
Hat VW den Käufer eines gebrauchten VW-Sharans, der mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestattet war, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Der BGH hat dies bejaht und damit die Entscheidungen der Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt. Allerdings muss sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug zurückgeben will.
Hat VW den Käufer eines gebrauchten VW-Sharans, der mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestattet war, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Der BGH hat dies bejaht und damit die Entscheidungen der Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt. Allerdings muss sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug zurückgeben will.
Ist es Mord oder doch nur fahrlässige Tötung, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Autoraser ums Leben kommen? Noch immer beschäftigt diese Frage die Gerichte und vor allem den BGH, der kürzlich erneut ein Berliner „Raserurteil“ aufgehoben hat.
Ist es Mord oder doch nur fahrlässige Tötung, wenn andere Verkehrsteilnehmer durch Autoraser ums Leben kommen? Noch immer beschäftigt diese Frage die Gerichte und vor allem den BGH, der kürzlich erneut ein Berliner „Raserurteil“ aufgehoben hat.
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