Unfälle, die von Autorasern verursacht werden, enden für Dritte immer wieder tödlich. Dann stellt sich die Frage, ob die Raser wegen Mordes oder wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu bestrafen sind. In einem aktuellen Fall hat nun der BGH ein Urteil des LG Stuttgart bestätigt, das bei dem Unfallverursacher nicht von einem Tötungsvorsatz ausging.
Unfälle, die von Autorasern verursacht werden, enden für Dritte immer wieder tödlich. Dann stellt sich die Frage, ob die Raser wegen Mordes oder wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge zu bestrafen sind. In einem aktuellen Fall hat nun der BGH ein Urteil des LG Stuttgart bestätigt, das bei dem Unfallverursacher nicht von einem Tötungsvorsatz ausging.
Es war nur ein kleiner Formfehler, der die Novelle der StVO von 2020 zu Fall brachte. Ein Autofahrer meinte nun, dass er auch ein Bußgeld für einen Geschwindigkeitsverstoß, den er vor der vermeintlichen Geltung der Neuregelungen beging, nicht bezahlen muss. Hierzu hat sich nun das OLG Zweibrücken geäußert.
Es war nur ein kleiner Formfehler, der die Novelle der StVO von 2020 zu Fall brachte. Ein Autofahrer meinte nun, dass er auch ein Bußgeld für einen Geschwindigkeitsverstoß, den er vor der vermeintlichen Geltung der Neuregelungen beging, nicht bezahlen muss. Hierzu hat sich nun das OLG Zweibrücken geäußert.
Autonomes und automatisiertes Fahren gelten als zentrale Bausteine für die Mobilität von morgen. Zwar dürfen automatisierte Fahrzeuge schon bisher selbstständig fahren. Allerdings ist hierbei noch immer ein Fahrer notwendig. Dies soll sich nun ändern, wie sich aus einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung ergibt.
Autonomes und automatisiertes Fahren gelten als zentrale Bausteine für die Mobilität von morgen. Zwar dürfen automatisierte Fahrzeuge schon bisher selbstständig fahren. Allerdings ist hierbei noch immer ein Fahrer notwendig. Dies soll sich nun ändern, wie sich aus einem neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung ergibt.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm von 2016 hat erneut das LG Berlin beschäftigt. Zwar wurde einer der beiden Fahrer, die an dem damaligen illegalen Rennen beteiligt waren, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Im Verfahren gegen den zweiten Beteiligten musste das LG Berlin nun aber zum dritten Mal entscheiden.
Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm von 2016 hat erneut das LG Berlin beschäftigt. Zwar wurde einer der beiden Fahrer, die an dem damaligen illegalen Rennen beteiligt waren, rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Im Verfahren gegen den zweiten Beteiligten musste das LG Berlin nun aber zum dritten Mal entscheiden.
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