Dass eine Bearbeitung von Textnachrichten am Steuer gefährlich ist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Verursacht der Fahrer hierdurch aber einen Unfall, bei dem ein Beteiligter stirbt, steht für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe im Raum – und diese muss nicht ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies zeigt ein Fall, den das OLG Hamm kürzlich entschieden hat.
Dass eine Bearbeitung von Textnachrichten am Steuer gefährlich ist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Verursacht der Fahrer hierdurch aber einen Unfall, bei dem ein Beteiligter stirbt, steht für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe im Raum – und diese muss nicht ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies zeigt ein Fall, den das OLG Hamm kürzlich entschieden hat.
Wann haftet eine Gemeinde, wenn ein Auto, das auf einem Parkplatz in ihrem Stadtwald geparkt wird, durch einen herunterfallenden Ast beschädigt wird? Mit dieser Frage hat sich das LG Koblenz anhand der Rechtslage in Rheinland-Pfalz befasst.
Wann haftet eine Gemeinde, wenn ein Auto, das auf einem Parkplatz in ihrem Stadtwald geparkt wird, durch einen herunterfallenden Ast beschädigt wird? Mit dieser Frage hat sich das LG Koblenz anhand der Rechtslage in Rheinland-Pfalz befasst.
Die Sturmserie zu Beginn dieses Jahres und deren Folgen sind noch sehr präsent. Damit rückt auch die Frage in den Vordergrund, wer für Sturmschäden haftet und wen welche Verkehrssicherungen im Vorfeld eines Sturms treffen. So hatte das LG Köln darüber zu befinden, wann eine Stadt für einen Schaden aufgrund eines umgefallenen Verkehrsschildes verantwortlich ist.
Die Sturmserie zu Beginn dieses Jahres und deren Folgen sind noch sehr präsent. Damit rückt auch die Frage in den Vordergrund, wer für Sturmschäden haftet und wen welche Verkehrssicherungen im Vorfeld eines Sturms treffen. So hatte das LG Köln darüber zu befinden, wann eine Stadt für einen Schaden aufgrund eines umgefallenen Verkehrsschildes verantwortlich ist.
Die Stadt Flensburg muss mit einem Zwangsgeld rechnen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße entfernt. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des VG Schleswig.
Die Stadt Flensburg muss mit einem Zwangsgeld rechnen, wenn sie nicht innerhalb von vier Wochen die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße entfernt. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Beschluss des VG Schleswig.
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