Meldungen

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Schadenersatz beim VW-Diesekskandal 
05.08.2020

BGH zum Diesel-Abgasskandal: Nicht alle VW-Käufer bekommen Schadenersatz

Am 25.5.2020 entschied der BGH, dass VW Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware prinzipiell arglistig getäuscht hat. Nach einigen weiteren Entscheidungen zu diesem Themenkomplex stellt der BGH nun klar, dass VW nicht stets Schadenersatz in vollem Umfang leisten muss. Nachfolgend finden Sie dazu einige Fallgruppen.
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Am 25.5.2020 entschied der BGH, dass VW Käufer von Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgassoftware prinzipiell arglistig getäuscht hat. Nach einigen weiteren Entscheidungen zu diesem Themenkomplex stellt der BGH nun klar, dass VW nicht stets Schadenersatz in vollem Umfang leisten muss. Nachfolgend finden Sie dazu einige Fallgruppen.
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Verkehrsrecht 
29.07.2020

Im Überblick: Gerichtsentscheidungen rund um autonomes Fahren und E-Mobilität

Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
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Das LG München I untersagt Tesla-Werbung mit dem Begriff „Autopilot“. Um die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit „Pedelecs“ ging es vor dem OLG Karlsruhe – und ein Bürger kann dem Autohersteller VW nicht den Bau von E-Autos mit Batterien verbieten, sagt das OLG Braunschweig.
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Mord oder fahrlässige Tötung 
18.06.2020

BGH: Schuldspruch wegen Mordes gegen Berliner Ku'dammraser nur bei einem der Angeklagten bestätigt

Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
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Der Raserunfall auf dem Berliner Ku’damm, bei dem ein unbeteiligter Autofahrer starb, landete nun schon zum zweiten Mal beim BGH. Wieder ging es darum, ob die beiden Fahrer, die mit bis zu 170 km/h bei Rot über eine Kreuzung fuhren, einen gemeinsamen Mord begangen haben. Nach der aktuellen BGH-Entscheidung wird sich das LG Berlin nun erneut mit einem Teil der Sache befassen müssen.
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Erste BGH-Entscheidung zum VW-Abgasskandal 
25.05.2020

BGH bejaht vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW im Dieselskandal

Hat VW den Käufer eines gebrauchten VW-Sharans, der mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestattet war, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Der BGH hat dies bejaht und damit die Entscheidungen der Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt. Allerdings muss sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug zurückgeben will.
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Hat VW den Käufer eines gebrauchten VW-Sharans, der mit einer unzulässigen Abschaltsoftware ausgestattet war, vorsätzlich sittenwidrig geschädigt? Der BGH hat dies bejaht und damit die Entscheidungen der Mehrheit der Oberlandesgerichte bestätigt. Allerdings muss sich der Käufer einen Gebrauchsvorteil anrechnen lassen, wenn er das Fahrzeug zurückgeben will.
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