Dass Autofahrer während ihrer Fahrt keine Blitzer-App einsetzen dürfen, ist hinreichend bekannt. Doch gilt das Verbot auch dann, wenn der Beifahrer die App mit Wissen des Fahrers laufen lässt und wenn ja, gegen wen kann dann ein Bußgeld verhängt werden? Hiermit hat sich das OLG Karlsruhe vor Kurzem befasst.
Dass Autofahrer während ihrer Fahrt keine Blitzer-App einsetzen dürfen, ist hinreichend bekannt. Doch gilt das Verbot auch dann, wenn der Beifahrer die App mit Wissen des Fahrers laufen lässt und wenn ja, gegen wen kann dann ein Bußgeld verhängt werden? Hiermit hat sich das OLG Karlsruhe vor Kurzem befasst.
Illegale Autorennen, bei denen unbeteiligte Dritte zu Tode kommen, führen immer wieder zur Frage, ob die beteiligten Raser einen bedingten Tötungsvorsatz hatten. Nun landete eine Sache wieder vor dem BGH, die das LG Kleve schon zwei Mal verhandelt hatte. Das Ergebnis: Jetzt muss das LG Duisburg den Fall entscheiden.
Illegale Autorennen, bei denen unbeteiligte Dritte zu Tode kommen, führen immer wieder zur Frage, ob die beteiligten Raser einen bedingten Tötungsvorsatz hatten. Nun landete eine Sache wieder vor dem BGH, die das LG Kleve schon zwei Mal verhandelt hatte. Das Ergebnis: Jetzt muss das LG Duisburg den Fall entscheiden.
Handelt ein Fahrer, der sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt? Hiermit hat sich das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, kurz OLG Zweibrücken, befasst.
Handelt ein Fahrer, der sich sieben Wochen in einem Land mit Linksverkehr aufhielt, rücksichtslos, wenn er bei seiner ersten Fahrt in Deutschland gegen das Rechtsfahrgebot verstößt? Hiermit hat sich das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, kurz OLG Zweibrücken, befasst.
Einer der Ku’damm-Raser, der gegen seine Verurteilung wegen Mordes durch den BGH und das LG Berlin vor das BVerfG zog, blieb nun auch vor den Verfassungshütern in Karlsruhe erfolglos. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Einer der Ku’damm-Raser, der gegen seine Verurteilung wegen Mordes durch den BGH und das LG Berlin vor das BVerfG zog, blieb nun auch vor den Verfassungshütern in Karlsruhe erfolglos. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
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