Unbegleitete Probefahrten sind beim Verkauf von gebrauchten PKWs nicht unüblich. Aber der Verkäufer riskiert dabei, dass der vermeintliche Käufer das Fahrzeug wirksam an einen Dritten übereignet. Dies musste ein Autohaus nun in einem aktuellen Streitfall vor dem OLG Celle erfahren.
Unbegleitete Probefahrten sind beim Verkauf von gebrauchten PKWs nicht unüblich. Aber der Verkäufer riskiert dabei, dass der vermeintliche Käufer das Fahrzeug wirksam an einen Dritten übereignet. Dies musste ein Autohaus nun in einem aktuellen Streitfall vor dem OLG Celle erfahren.
Kann sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten berufen, wenn ihm im Rahmen des Erwerbs eine hochwertige Fälschung der Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wurde? Hierüber hat der BGH vor Kurzem entschieden.
Kann sich der Erwerber eines gebrauchten Fahrzeugs auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten berufen, wenn ihm im Rahmen des Erwerbs eine hochwertige Fälschung der Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt wurde? Hierüber hat der BGH vor Kurzem entschieden.
Dass ein Fahrzeughalter, der unberechtigt geparkt hat, für die Kosten des Abschleppens aufkommen muss, ist unumstritten. Für die Standgebühren bei dem Abschleppdienst ist dies nicht so klar. Nun hat das OLG Dresden hierüber entschieden.
Dass ein Fahrzeughalter, der unberechtigt geparkt hat, für die Kosten des Abschleppens aufkommen muss, ist unumstritten. Für die Standgebühren bei dem Abschleppdienst ist dies nicht so klar. Nun hat das OLG Dresden hierüber entschieden.
Das Verfahren gegen den Autofahrer, der im Juli 2021 auf der A2 zwischen Ziesar und Theeßen in Richtung Magdeburg in seinem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h unterwegs war, bleibt eingestellt. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft in Stendal kam auch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zum Ergebnis, dass kein strafbares Verhalten vorliegt.
Das Verfahren gegen den Autofahrer, der im Juli 2021 auf der A2 zwischen Ziesar und Theeßen in Richtung Magdeburg in seinem Bugatti Chiron mit bis zu 417 km/h unterwegs war, bleibt eingestellt. Ebenso wie die Staatsanwaltschaft in Stendal kam auch die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens zum Ergebnis, dass kein strafbares Verhalten vorliegt.
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