Der Betreiber einer Waschstraße haftet für Beschädigungen der Fahrzeuge seiner Kunden nur, wenn ihm der Schadenshergang zuzurechnen ist und ihn insoweit ein Verschulden trifft. Beweispflichtig hierfür ist in vollem Umfang aber der Kunde, wie ein aktuelles Urteil des AG München zeigt.
Der Betreiber einer Waschstraße haftet für Beschädigungen der Fahrzeuge seiner Kunden nur, wenn ihm der Schadenshergang zuzurechnen ist und ihn insoweit ein Verschulden trifft. Beweispflichtig hierfür ist in vollem Umfang aber der Kunde, wie ein aktuelles Urteil des AG München zeigt.
Die Stadt Freiburg hatte die Gebühren für das Anwohnerparken im Jahr 2021 um das bis zu 16-fache der ursprünglichen Gebühren angehoben – mit dem Segen des VGH Mannheim, der die Freiburger Gebührensatzung bestätigte. Nun hat das BVerwG diese Regelung gekippt.
Die Stadt Freiburg hatte die Gebühren für das Anwohnerparken im Jahr 2021 um das bis zu 16-fache der ursprünglichen Gebühren angehoben – mit dem Segen des VGH Mannheim, der die Freiburger Gebührensatzung bestätigte. Nun hat das BVerwG diese Regelung gekippt.
Lässt sich in einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes kein Fahrer ermitteln, weil der Fahrzeughalter – der als Täter offensichtlich ausscheidet – keine Angaben zum Fahrer macht, droht dem Halter die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Was die Ermittlungsbehörde dabei zu beachten hat, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen.
Lässt sich in einem Bußgeldverfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes kein Fahrer ermitteln, weil der Fahrzeughalter – der als Täter offensichtlich ausscheidet – keine Angaben zum Fahrer macht, droht dem Halter die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Was die Ermittlungsbehörde dabei zu beachten hat, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen.
Kann der Kauf eines Lamborghinis, der um ein Uhr nachts auf einem Imbiss-Parkplatz abgewickelt wurde, einen gutgläubigen Erwerb begründen, wenn das Fahrzeug in Wahrheit unterschlagen wurde? Hierüber hat das OLG Oldenburg aktuell entschieden.
Kann der Kauf eines Lamborghinis, der um ein Uhr nachts auf einem Imbiss-Parkplatz abgewickelt wurde, einen gutgläubigen Erwerb begründen, wenn das Fahrzeug in Wahrheit unterschlagen wurde? Hierüber hat das OLG Oldenburg aktuell entschieden.
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