Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts gestoppt. Die Reform sollte den Gemeinden unter anderem die Einführung von Tempo-30-Zonen, Spielstraßen oder von Bus- und Fahrradspuren erleichtern. Auch mehr Befugnisse beim Anwohnerparken waren vorgesehen.
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Straßenverkehrsrechts gestoppt. Die Reform sollte den Gemeinden unter anderem die Einführung von Tempo-30-Zonen, Spielstraßen oder von Bus- und Fahrradspuren erleichtern. Auch mehr Befugnisse beim Anwohnerparken waren vorgesehen.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen Taxifahrer nur in der Gemeinde Fahrgäste aufnehmen, für die ihre Ladeberechtigung gilt. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel für Berliner Taxen zur Aufnahme von Gästen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Doch welche Sanktionen kommen in Betracht, wenn ein Taxifahrer hiergegen verstößt? Mit dieser Frage hat sich das VG Berlin kürzlich befasst.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dürfen Taxifahrer nur in der Gemeinde Fahrgäste aufnehmen, für die ihre Ladeberechtigung gilt. Ausnahmen gibt es aber zum Beispiel für Berliner Taxen zur Aufnahme von Gästen am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER). Doch welche Sanktionen kommen in Betracht, wenn ein Taxifahrer hiergegen verstößt? Mit dieser Frage hat sich das VG Berlin kürzlich befasst.
Das Überholen von Kolonnen auf Landstraßen gehört wohl zu den gefährlichsten Manövern im Alltag des Straßenverkehrs. Welche Sorgfaltsmaßstäbe dabei gelten, zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des LG Lübeck.
Das Überholen von Kolonnen auf Landstraßen gehört wohl zu den gefährlichsten Manövern im Alltag des Straßenverkehrs. Welche Sorgfaltsmaßstäbe dabei gelten, zeigt ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des LG Lübeck.
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, dabei schwerwiegend gegen Verkehrsregeln verstößt und einen Führerschein hat, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis hat. So hatte das VG Berlin kürzlich entschieden, dass von der Fahruntauglichkeit eines E-Scooter-Fahrers auszugehen ist, weil dieser unter dem Einfluss von Cannabis fuhr und kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegte. In einem Strafverfahren vor dem LG Osnabrück ging es nun um die Trunkenheitsfahrt eines E-Scooter-Fahrers.
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, dabei schwerwiegend gegen Verkehrsregeln verstößt und einen Führerschein hat, muss damit rechnen, dass sein Verhalten auch Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis hat. So hatte das VG Berlin kürzlich entschieden, dass von der Fahruntauglichkeit eines E-Scooter-Fahrers auszugehen ist, weil dieser unter dem Einfluss von Cannabis fuhr und kein medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegte. In einem Strafverfahren vor dem LG Osnabrück ging es nun um die Trunkenheitsfahrt eines E-Scooter-Fahrers.
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