Meldungen
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Illegales Straßenrennen?
27.04.2022
Staatsanwaltschaft Stendal: Fahren mit 417 km/h auf Autobahn allein ist noch keine Straftat
Ist es strafbar, mit mehr als 400 km/h über eine Autobahn zu jagen? Ein tschechischer Millionär hatte Anfang 2022 ein Video veröffentlicht, das ihn dabei zeigte, wie er in seinem Bugatti mit 417 km/h auf der dreispurigen A2 zwischen Ziesar und Theeßen in Richtung Magdeburg gerast sein will. Daraufhin hatten zehn Personen den Geschäftsmann aus Prag angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren aber ein.
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Ist es strafbar, mit mehr als 400 km/h über eine Autobahn zu jagen? Ein tschechischer Millionär hatte Anfang 2022 ein Video veröffentlicht, das ihn dabei zeigte, wie er in seinem Bugatti mit 417 km/h auf der dreispurigen A2 zwischen Ziesar und Theeßen in Richtung Magdeburg gerast sein will. Daraufhin hatten zehn Personen den Geschäftsmann aus Prag angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Stendal stellte das Verfahren aber ein.
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Straßenverkehrsrecht
11.04.2022
OVG Schleswig: Sperrung der Rathausstraße in Flensburg nun doch rechtmäßig
Das OVG-Schleswig hat eine Entscheidung des VG Schleswig aufgehoben, die die Stadt Flensburg – unter Androhung eines Zwangsgeldes – dazu verpflichten sollte, die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße zu entfernen.
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Das OVG-Schleswig hat eine Entscheidung des VG Schleswig aufgehoben, die die Stadt Flensburg – unter Androhung eines Zwangsgeldes – dazu verpflichten sollte, die Einfahrtverbotsschilder für die Rathausstraße zu entfernen.
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KfZ-Halterhaftung
04.04.2022
AG Frankfurt zur verschuldensunabhängigen Haftung bei Unfall mit E-Scooter
Unterliegen Halter von E-Scootern – wie Halter von Autos – der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 7 StVG? Hierüber hat das AG Frankfurt kürzlich entschieden.
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Unterliegen Halter von E-Scootern – wie Halter von Autos – der verschuldensunabhängigen Haftung nach § 7 StVG? Hierüber hat das AG Frankfurt kürzlich entschieden.
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Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt
23.03.2022
OLG Hamm: Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung durch Lesen von Textnachrichten am Steuer rechtskräftig
Dass eine Bearbeitung von Textnachrichten am Steuer gefährlich ist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Verursacht der Fahrer hierdurch aber einen Unfall, bei dem ein Beteiligter stirbt, steht für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe im Raum – und diese muss nicht ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies zeigt ein Fall, den das OLG Hamm kürzlich entschieden hat.
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Dass eine Bearbeitung von Textnachrichten am Steuer gefährlich ist, bedarf keiner weiteren Diskussion. Verursacht der Fahrer hierdurch aber einen Unfall, bei dem ein Beteiligter stirbt, steht für den Unfallverursacher eine Freiheitsstrafe im Raum – und diese muss nicht ohne Weiteres zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies zeigt ein Fall, den das OLG Hamm kürzlich entschieden hat.
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